Sicherheitsmaßnahmen werden belohnt –
Förderung durch die KfW

Deutschland hinkt im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hinterher, was den Ausstattungsgrad an Sicherheitstechnik betrifft. Die Bundesregierung hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, um hier entgegenzuwirken. Aus diesem Grund stellt sie über die KfW bestimmte Fördermittel für Sicherheitstechnik bereit, um mehr private Hauseigentümer und auch Mieter dazu zu motivieren, eine Alarmanlage einzubauen, um sich vor Einbrüchen besser zu schützen. Die KfW-Zuschüsse für private Einbruchschutzmaßnahmen wurde im September 2017 verbessert:
So werden bis zu 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten anstatt mit 10 Prozent nun mit 20 Prozent bezuschusst. Bei einem Betrag über 1.000 Euro für weitere Investitionen stellt die KfW einen Zuschuss von 10 Prozent bereit.
Voraussetzung für die jeweiligen Zuschüsse ist eine spezielle Richtlinie EN 50131-Grad 2 des Sicherheitssystems sowie die Installation durch ein Fachunternehmen des Handwerks. Der Mindestbetrag um einen Zuschuss zu erhalten beträgt 500 EUR, der Maximalbetrag liegt bei einem Investitionsvolumen von 15.000 Euro pro Wohneinheit.
Seit Einführung des Zuschusssystems hat die KfW Alarmanlagen in über 120.000 (Stand Juni 2017) Wohneinheiten gefördert.

Beispielrechnungen zur Förderhöhe durch die KfW (unverbindlich):

  • Investitionsbetrag für Einbruchschutz (je Wohneinheit): 1.500 Euro
    KfW-Zuschuss: 250 Euro
  • Investitionsbetrag für Einbruchschutz (je Wohneinheit): 3.000 Euro
    KfW-Zuschuss: 400 Euro
  • Investitionsbetrag für Einbruchschutz (je Wohneinheit): 4.500 Euro
    KfW-Zuschuss: 550 Euro

Wir erledigen die Antragstellung komplett für Sie -

oder unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel!

Konkret richtet sich die KfW-Förderung an Privat­personen – unabhängig vom Alter – wenn diese

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal zwei Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind,
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind,
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind, Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungs­verein­barung ab.)

Wir übernehmen die Beantragung der Fördermittel für Sie:

Sichern Sie sich den staatlichen Zuschuss!

Wichtig: Der Antrag auf die KfW-Förderung für Sicherheitstechnik muss im Vorfeld erfolgen. Wir von Main-Alarm unterstützen Sie an dieser Stelle gerne und übernehmen im Rahmen unseres Alarmanlagen Services auf Wunsch die Antragstellung für Sie.

KONTAKT

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Alarmanlagen und Videoüberwachung
Am Auwald 28
97520 Röthlein

TEL 09723 9340920
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